Neue Normenlisten zur allgemeinen Produktsicherheit

Nürnberg 14.11.2019

Es dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden. Dies regelt das Produktsicherheitsgesetz. Es ist das zentrale Gesetz für den Vertrieb von Non-Food-Produkten in Deutschland.

 

Für bestimmte Produkte liegen darüber hinaus spezielle sektorale Regelungen vor, z.B. für Maschinen, Medizinprodukte oder Spielzeuge. Bei Einhaltung der jeweiligen Sicherheitsanforderungen werden diese Produkte in der Regel mit der CE-Kennzeichnung versehen.

Dennoch bleibt eine große Anzahl an Produkten, für die es keine spezielle sektorale Regelung gibt. Um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen dieser Produkte mit dem Produktsicherheitsgesetz zu gewährleisten, können auch bei vielen dieser Produkte Normen zur Konformitätsvermutung herangezogen werden.

Liste harmonisierter Normen

So ist eine neue Liste europäischer harmonisierter Normen für die allgemeine Produktsicherheit am 09. Oktober auf der Seite der EU Kommission veröffentlicht worden. Ebenfalls neu veröffentlicht wurde die Liste der nationalen deutschen Normen zur allgemeinen Produktsicherheit, die auf der Internetseite der BAuA, der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, zu finden ist. Diese deutschen Normen wurden durch den Ausschuss für Produktsicherheit festgelegt und anschließend im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 35 vom 06. September 2019 veröffentlicht. Dabei handelt es sich unter anderem um Normen für Handwerkszeuge, Turn- und Gymnastikgeräte oder Büromöbel. Auch diese nationalen Normen und technischen Spezifikationen legen die Vermutungswirkung gemäß Produktsicherheitsgesetz nahe.


Quelle: CE News TÜV Reinland Consultung, Partner des EEN