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Mitarbeiterentsendung: Digitales Meldeportal soll Aufwand für Betriebe verringern

Die EU-Kommission will ein einheitliches digitales Meldeportal für Unternehmen einrichten, die Dienstleistungen im Ausland erbringen und Mitarbeitende vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsenden. Das neue Meldeportal soll den Verwaltungsaufwand für entsendende Unternehmen reduzieren, bürokratische Hindernisse abbauen und die Transparenz sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit bei Entsendungen verbessern. Die Kommission geht davon aus, dass sich der für Meldungen benötigte Zeitaufwand dadurch um 73 % reduzieren lässt. Es wird keine Pflicht zur Nutzung des Portals bestehen; die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten können das Instrument auf freiwilliger Basis anwenden. Weitere Informationen in der Pressemitteilung der EU-Kommission.

Hintergrund

Die EU-Kommission hatte letzte Woche mitgeteilt, dass sie einen Verordnungsentwurf zur Änderung der sog. IMI-Verordnung über das Binnenmarkt-Informationssystem an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament übermitteln wird, um den europarechtlichen Rahmen für ein EU-weit einheitliches entsenderechtliches Registrierungsportal zu schaffen. Konkret hat die EU-Kommission eine Initiative zur Erarbeitung eines europäischen digitalen Registrierungsportals und eines einheitlichen entsenderechtlichen Registrierungsformats – der sog. eDeclaration – gestartet. Beides können interessierte Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis einführen.

Die eDeclaration enthält einen einheitlichen, abschließenden und gestrafften Katalog von Angaben, welche die entsendenden Unternehmen im Rahmen der Registrierung machen müssen. Ziel ist es, den Wildwuchs an Anforderungen in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten und die damit für die Unternehmen verbundene Bürokratie zu begrenzen. Arbeitnehmer- und Sozialversicherungsstandards werden uneingeschränkt aufrechterhalten und die Kontrolle der Einhaltung der Entsendevorschriften aufgrund der gestiegenen Transparenz erleichtert. 

Quelle: BMWK, IHK Regensburg

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