Erklärung zur Barrierefreiheit
Ziel der BIHK Service GmbH ist es, ihren Internetauftritt im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 01.03.2024) gilt für een-bayern.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den geltenden Bestimmungen teilweise vereinbar. Wir arbeiten daran, die barrierefreie Zugänglichkeit der Webseite een-bayern.de stetig zu verbessern. Sie weist zurzeit noch einige Defizite bei der Barrierefreiheit auf, vor allem in folgenden Bereichen:
- Einige PDF-Dokumente auf der Seite sind noch nicht barrierefrei.
- Nicht alle Infografiken sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
- Einige Videos besitzen keine Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen.
- Einige Seiten enthalten HTML-Syntaxfehler.
- Einige Dokumententitel sind nicht selbsterklärend.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien des BITV und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0
Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Der Aufwand einer Umstellung auf völliger Barrierefreiheit stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.
Wir sind trotzdem bemüht, Ihnen alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen zu können.