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SOLVIT: Unterstützung bei Problemen mit Behörden im EU-Ausland

Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind, können auf bürokratische Hürden stoßen. Wendet eine Behörde in einem anderen EU-Land EU-Recht nicht korrekt an, kann SOLVIT dabei helfen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

SOLVIT ist ein kostenloses Netzwerk nationaler Stellen in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Es unterstützt Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, wenn öffentliche Behörden ihre Rechte im EU-Binnenmarkt nicht beachten. SOLVIT nimmt Kontakt mit den zuständigen Behörden auf, weist auf die geltenden EU-Rechte hin und arbeitet gemeinsam mit ihnen an einer Lösung.

Auch EEN-Bayern Mitglied Handwerkskammer München kann Ihnen dabei helfen.

Für Unternehmen kann SOLVIT beispielsweise relevant sein, wenn es Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit, bei der Anerkennung von Anforderungen oder im Umgang mit Behörden eines anderen EU-Landes gibt.

Wann kann SOLVIT NICHT helfen?

Nicht zuständig ist SOLVIT unter anderem bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen, bei Verbraucherproblemen, Schadensersatzforderungen oder wenn ein Fall bereits vor Gericht behandelt wird.

Tipp für Unternehmen: Wer bei seiner Geschäftstätigkeit im EU-Ausland auf vermeintlich EU-rechtswidrige bürokratische Hürden stößt, kann seinen Fall online bei SOLVIT einreichen. Die Unterstützung ist kostenlos.

Hier kommen Sie zu Erklärvideos und zur Solvit.

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