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Entsendung von Mitarbeitern nach Italien

Dann sollten Sie sich über die neuesten Bestimmungen zur Auftragsabwicklung in Italien informieren. Seit 2017 gibt es auch in Italien gesetzliche Regelungen bei der Entsendung von Mitarbeitern. In Zusammenarbeit mit der italienischen Kanzlei Studi legali Romanin e Rottonara informieren wir Sie über alle aktuellen Bestimmungen.

Erfahren Sie aus erster Hand, wie die Meldung erfolgt, welche Unterlagen Sie bereithalten müssen und wie Sie der Vertreter in Italien dabei unterstützen kann.

Hier finden Sie das Programm und die Anmeldung.

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei:
Doris Thalmeier, Bayern Handwerk International, Tel. 089 5119-354, d.thalmeier@bh-international.de
Tamar Turiello, Bayern Handwerk International, Tel. 089 5119-351, t.turiello@bh-international.de

In Zusammenarbeit mit Bayern Handwerk International. Gefördert über das „Enterprise Europe Network“.

  • Wann: 11.07.2019 um 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Wo: Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 4, 80333 München
  • Veranstalter: Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer für München und Oberbayern