Meilenstein europäischer Integration: 50 Jahre Arbeitnehmermobilität in Europa

Luxemburg 15.11.2018

Mit einer Kampagne startete die EU-Kommission im Oktober den 60. Jahrestag der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und den 50. Jahrestag des EU-Gesetzes zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

 

Dazu hat die EU-Kommission eine Meldung veröffentlicht.

(..) Die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sind Grundpfeiler der Europäischen Integration. Im Jahr 2017 lebten oder arbeiteten 17 Millionen Europäer in einem anderen Mitgliedstaat. Zum Kampagnenstart sagte die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitsmobilität zuständige Kommissarin Marianne Thyssen: „Die Freizügigkeit ist mehr als ein in den EU-Verträgen verankertes Grundrecht. Sie ist eine lebendige Realität, in deren Genuss Millionen von Menschen kommen.“

Weitere Vorschläge

 „Die Freizügigkeit konnte nicht auf einen Schlag hergestellt werden. Gesetzgebung war notwendig, um sie zu Realität werden zu lassen. Heute erinnern wir an die ersten und entscheidenden Gesetzgebungsschritte und verbessern gleichzeitig die Vorschriften noch weiter. Denn es liegen noch weitere Vorschläge vor, die klare, faire und durchsetzbare Regeln für eine faire Arbeitsmobilität festlegen. In den kommenden Wochen werde ich mich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass diese Vorschläge angenommen und vor Ort umgesetzt werden“, so Thyssen weiter.

Die Arbeitnehmermobilität  wird immer wichtiger. Im Jahr 2017 lebten oder arbeiteten 17 Millionen Europäer in einem anderen Mitgliedstaat. Das sind 3,8 Prozent der EU-Bevölkerung - fast doppelt so viele wie vor zehn Jahren. Hinzu kommen 1,4 Millionen Grenzgänger - ein Plus von vierzig Prozent seit 2006 und 2,3 Millionen Entsendungen von Arbeitnehmern europaweit.

(Quelle: Newsletter Bayern Handwerk International)