EU und Japan beschließen Freihandelsabkommen

Brüssel 24.07.2018

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und EU-Ratspräsident Donald Tusk haben letzte Woche mit Japans Premierminister Shinzo Abe das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan unterzeichnet.

 

Das Freihandelsabkommen soll ein Drittel des weltweiten Bruttoinlandsprodukts umfassen und für ca. 600 Millionen Menschen gelten.

Bundesminister Altmaier: „Ich freue mich, dass die EU und Japan ihr Wirtschaftspartnerschaftsabkommen unterzeichnet haben und damit die Globalisierung positiv für die Menschen gestalten. So werden hohe Schutzstandards im Bereich des nachhaltigen Handels festgeschrieben. Mit diesem modernen Freihandelsabkommen setzen wir ein wichtiges Zeichen für freien und fairen Handel und stemmen uns gemeinsam gegen weltweit zunehmende protektionistische Tendenzen.“

Japan zweitwichtigster Handelspartner der EU in Asien

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan fällt in den ausschließlichen Kompetenzbereich der EU („EU-only“). Die Daseinsvorsorge bleibt vor Privatisierungen geschützt und Rekommunalisierungen sind weiter möglich. Nach der Unterzeichnung muss das Europäische Parlament zustimmen. Ziel ist das Inkrafttreten des Abkommens bis spätestens 2019.

Japan ist der zweitwichtigste Handelspartner der EU in Asien. 2017 betrug das Handelsvolumen zwischen der EU und Japan 129,1 Mrd. Euro. Deutschland exportierte 2017 nach Japan Waren im Wert von ca. 19,5 Mrd. Euro. Umgekehrt wurden Waren im Wert von 22,9 Mrd. Euro aus dem Land importiert.

Quelle: BMWI/Ixpos