Zum Hauptinhalt springen

USA: Visumpflicht ist zu beachten

Geregelt wird das Aufenthaltsrecht im Immigrations- und Staatsbürgerschaftsgesetz. Zuständig ist die dem Heimatschutzministerium nachgeordnete Einwanderungsbehörde.

Für Montageaufenthalte in den USA empfehlen die Generalkonsulate grundsätzlich das B1-Geschäftsreisevisum. Für Montagearbeiten und die Inbetriebnahme von Maschinen und Einrichtungen (die etwa aus Deutschland in die USA geliefert werden) gibt es eine Sonderregelung im Rahmen dieses Visums. Die Sonderregelung erlaubt die Einreise von Personen mit Spezialkenntnissen, welche notwendig sind, um jene Montagen, Wartungen, Reparaturen oder Einarbeitungen zu erfüllen, die im Kaufvertrag als Verpflichtungen formuliert sind. Ausgenommen davon sind Bauarbeiten.

Es ist empfehlenswert, bei der Einreise den Kaufvertrag in englischer Sprache mit sich zu führen. Aus dem Kaufvertrag muss hervorgehen, dass die Montage, Reparatur- oder Wartungsarbeiten der aus Deutschland gelieferten Maschinen oder Anlagen als werkvertragliche Nebenleistung vereinbart wurden.

Quelle: Newsletter November Bayern Handwerk International

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.