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Schiedsgericht in Bulgarien

Das Schiedsgericht bietet eine schnelle und kostengünstige Alternative zu staatlichen Gerichten. Auf der Grundlage einer vereinbarten Schiedsklausel können die Parteien eine endgültige Entscheidung in einer einzigen Instanz herbeiführen. Die Streitbeilegung vor dem Schiedsgericht steht nicht nur den Mitgliedsfirmen der Deutsch-Bulgarischen Industrie- und Handelskammer offen. Darüber hinaus können Firmen, die keine Mitglieder der Kammer sind, in ihren Verträgen die Zuständigkeit des Schiedsgerichts vorsehen. Streitfälle können fachkundig und schnellstmöglich abgeschlossen werden.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie eine Informationsbroschüre.

Quelle: AHK Bulgarien/IHK Coburg

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