Dasselbe gilt für Stoffe aus Nicht-EU-Staaten, die zuvor über Großbritannien zugelassen wurden. Gemeinsame Stoffregistrierungen mit einem britischen Unternehmen, die von dem dortigen Unternehmen vorgenommen wurden, könnten nach dem Brexit ebenfalls nicht weiter bestehen und müssten neuregistriert werden. Ferner müssten Unternehmen aus der EU etwa Exporte von Chemikalien nach Großbritannien im Rahmen der PIC-Verordnung melden.
Deutsche Unternehmen sollten mögliche Änderungen in ihre Planung einbeziehen.
ECHA
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat auf ihrer Website umfassende Informationen bereitgestellt, was Unternehmen, die im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH agieren, im Zuge des Brexit beachten sollten.
Die REACH-Verordnung regelt EU-weit die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen. Nach dem voraussichtlichen Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union würde die REACH-Verordnung nach aktuellem Stand nicht mehr für Großbritannien gelten.
Quelle: News IHK München