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Österreich und die "GmbH light"

Was in Österreich scherzhaft als „GmbH-light“ bezeichnet wird, soll künftig die Kosten bei einer GMBH-Gründung reduzieren und vor allem Jungunternehmer motivieren.

Österreichs Politiker haben lange überlegt und es gab im Vorfeld erhebliche Widerstände von der Arbeiterkammer (AK), vom Ministerium und vom Bundeskanzleramt, die englische „Limited“ oder die deutsche "1-EURO-GmbH", auch "Mini-GmbH" (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt; kurz: "UG") genannt, einfach zu übernehmen. Nun hat man sich dazu entschieden, einen eigenen Weg zu gehen.

Um die GmbH-Gründungen in Österreich anzukurbeln und den Wirtschafts- und Investitionsstandort Österreich zu stärken, ist nunmehr die Gründung einer GmbH in Österreich schon ab einem Stammkapital von € 10.000 statt wie bisher von € 35.000 möglich, zudem wurden die Notariatsgebühren gesenkt und auf die Veröffentlichung der Eintragung verzichtet.

Das neue GmbHG bringt aber nicht nur Vergünstigungen mit sich. Es gibt beispielsweise strengere Pflichten im Insolvenzrecht. Damit soll die mit der GmbH-Reform einhergehende Gefährdung von Gläubigerinteressen abgefedert werden.

 

Quelle : AHK Österreich

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