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Österreich: Lohnunterlagen auf der Baustelle bereithalten!

Die Exportberater von Bayern Handwerk International (BHI) werden immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob die geforderten Lohnunterlagen bei einer Kontrolle in Österreich seit Inkrafttreten des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (Januar 2017) auch in elektronischer Form vorgehalten werden können.

Bestimmungen in der Praxis: Dateien als pdf

BHI hat bei der Österreichischen Finanzpolizei nachgefragt, wie die neuen Bestimmungen in der Praxis abzuwickeln sind. Wir haben dazu folgende Auskunft erhalten:

Die alleinige Einsicht auf einem Smartphone oder Tablet ist nicht ausreichend. Auch ein USB Stick mit gespeicherten Daten wird nicht akzeptiert (da es sich um Fremdsoftware handelt).

Die Dateien sollten am besten im PDF-Format gespeichert sein und dann per Email vom Smartphone/Tablet direkt an den Kontrolleur übermittelt werden. Generell bevorzugt die Finanzpolizei jedoch die ausgedruckte Schriftform.

Hier finden Sie weitere Informationen und Ansprechpartner zu diesem Thema.

Quelle: Newsletter BHI

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