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Österreich: Änderung der Gewerbeordnung

Gleichzeitig werden 19 Teilgewerbe freigegeben (siehe § 162 der Gewerbeordnung neue Fassung). Diese Änderungen werden zum 18.10.17 in Kraft treten.

Eine weitere wichtige Neuregelung ist die Erlaubnis für jeden Inhaber einer Gewerbeerlaubnis, zukünftig bis zu 30% des jährlichen Umsatzes im Bereich nicht angemeldeter Gewerbe zu erzielen, sofern die Gewerbeberechtigung dadurch „sinnvoll ergänzt“ wird.

Gewerbelizenz kommt

In verwaltungstechnischer Hinsicht führt das Gesetz eine „Gewerbelizenz“ ein, mit der die erlangten Gewerbeberechtigungen und Nebenrechte zusammengefasst werden. Zusätzliche freie Gewerbe brauchen in Zukunft nicht mehr angemeldet, sondern nur noch angezeigt werden.

Schließlich führt die Änderung Vereinfachungen im Hinblick auf die Errichtung, die Änderung und den Betrieb von gewerblichen Betriebsanlagen ein. Sie weitet insbesondere das vereinfachte Genehmigungsverfahren mit eingeschränkten Parteirechten für Nachbarn, und dem daraus zu erwartenden Beschleunigungseffekt für Verfahren aus.

Der österreichische Nationalrat hatte am 29. Juni 2017 eine Änderung der Gewerbeordnung beschlossen. Das Gesetz wurde am 17. Juli 2017 im österreichischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt schrittweise zwischen dem 18. Juli 2017 und dem 1. Mai 2018 in Kraft.

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