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Neue Vorgaben zur Energieeffizienz von Gebäuden endgültig beschlossen

Die neuen Rechtsvorschriften bilden nach Angaben von EEN Bayern Partner Bayern Innovativ den Rahmen für die Mitgliedstaaten zur Verringerung der Emissionen und des Energieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU, von Wohnungen und Arbeitsplätzen bis hin zu Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden ehrgeizige Ziele zur Verringerung des Gesamtenergieverbrauchs von Gebäuden in der gesamten EU unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten festgelegt. Es überlässt den Mitgliedstaaten, welche Gebäude ins Visier genommen werden und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. 

Jeder Mitgliedstaat wird seinen eigenen nationalen Zielpfad festlegen, um den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20-22 Prozent zu senken. Bei Nichtwohngebäuden müssen sie die 16 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2033 renovieren. Die Mitgliedstaaten werden die Möglichkeit haben, bestimmte Kategorien von Wohn- und Nichtwohngebäuden, einschließlich historischer Gebäude oder Ferienhäuser, von diesen Verpflichtungen auszunehmen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden bei ihren Bemühungen um eine Verbesserung ihrer Wohnung unterstützt. Die Richtlinie schreibt die Einrichtung zentraler Anlaufstellen für die Beratung bei Gebäuderenovierungen vor, und die Bestimmungen über die öffentliche und private Finanzierung werden Renovierungen erschwinglicher und realisierbarer machen.

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