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Neue EU-Vorgaben: Digitale Produktkennzeichnung

Die EU plant mit dem Omnibus IV-Paket Änderungen bei Produktkennzeichnung und Dokumentation:

  • Digitale Kontaktadressen werden verpflichtend.
  • Betriebsanleitungen dürfen künftig auch digital bereitgestellt werden – mit einer zehnjährigen Verfügbarkeitspflicht.
  • Bei Verbraucherprodukten bleiben sicherheitsrelevante Hinweise in Papierform vorgeschrieben.

Neu ist außerdem die Möglichkeit, sogenannte Common Specifications als Alternative zu harmonisierten Normen einzuführen.

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