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Neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit

Nach einer Übergangsfrist gelten ihre Regelungen ab dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die Verordnung löst dann die Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG aus dem Jahre 2001 ab. 

Die Verordnung trägt der zunehmenden Digitalisierung und dem wachsenden Anteil des Onlinehandels Rechnung und bezweckt, Verbraucher noch besser vor gefährlichen Produkten zu schützen. Um dies zu erreichen, treffen Wirtschaftsakteure und Anbieter von Online-Marktplätzen künftig weitergehende Pflichten. Diese reichen beispielsweise von der zusätzlichen Angabe ihrer E-Mail-Adresse auf den Produkten über die Meldung von Produktunfällen an die Behörden bis hin zur Notwendigkeit eines in der EU niedergelassenen Verantwortlichen.  

Außerdem enthält die neue Verordnung Regelungen zur Durchführung einer produktbezogenen Risikoanalyse und über die Gestaltung und Durchführung von Rückrufen.

Hier kommen Sie zum Verodnungstext.

Weitere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Produktsicherheitsanforderungen erhalten Sie beim Bayern Innovativ-CE-Beratungsteam, Mitglied im EEN.

Quelle: EEN Newsletter Bayern Innovativ

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