Frankreich hat die hier maßgebenden EU-Vorordnungen umgesetzt und durch nationale Regelungen ergänzt. Bauunternehmen müssen diesen Anforderungen nachkommen und sollten folgende Kernfragen beantworten können:
- Welche Bauabfälle sind von der Pflicht zur Abfallentsorgung in Frankreich erfasst?
- Wie sind Gefahrenstoffe auf der Baustelle zu lagern?
- Was müssen Handwerksbetriebe beachten, wenn z. B. Lackreste auf der Baustelle übrigbleiben?
- Wo können Bauabfälle in Frankreich entsorgt werden?
- Welche Auflagen gelten für die Rückführung von Bauabfällen nach Deutschland?
Zu diesem Themengebiet hat Bayern Handwerk International (BHI) nun ein neues Merkblatt über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsorgung von Bauabfällen in Frankreich herausgegeben.
Das Merkblatt wird gefördert über das Beratungsnetzwerk „Enterprise Europe Network“, EU-Programm „Single Market Programme“, Vertrag 101052685, Bavaria2Europe und kann kostenfrei über die BHI-Webseite „Leitfäden und Merkblätter“ bezogen werden.
Quelle BHI Newsletter