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Mehr Recycling - neue EU-Regeln in Kraft

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Sie soll dazu beitragen, die durch übermäßigen Verpackungsmüll verursachten Umweltprobleme zu bekämpfen.

Die Verordnung enthält eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den Binnenmarkt für Abfälle zu stärken, die Entwicklung von wiederverwendbaren Materialien und das Recycling zu fördern und die Abhängigkeit von Primärressourcen zu verringern.

Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung sind:

  • Förderung der Wiederverwendung und Wiederbefüllung: Die Verordnung fördert die Wiederverwendung und Wiederbefüllung von Verpackungen als Alternativen zu Einwegverpackungen.
  • Bessere Information der Verbraucher: Die Verbraucher sollen besser über die Möglichkeiten der Wiederverwendung und des Recyclings von Verpackungen informiert werden.
  • Beschränkung gefährlicher Stoffe: Die Verordnung enthält Beschränkungen für bestimmte gefährliche Stoffe in Verpackungen, um die Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen.
  • Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten: Die Verordnung bietet neue Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen, die innovative Verpackungslösungen entwickeln.

Die Europäische Kommission wird sich nun auf die Umsetzung der neuen Verordnung konzentrieren.

Die meisten neuen Vorgaben gelten ab dem 12. August 2026.

Weitere Informationen:

Website zur Erweiterten Herstellerverantwortung

Pressemitteilung der EU
Packaging waste - EU rules on packaging and packaging waste, including design and waste management
Pressemitteilung zum Kommissionsvorschlag vom 30. November 2022

Quelle: Europäische Kommission, News Bayern Innovativ

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