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Luxemburg- Erleichterungen bei Entsendungen

Wie das Europa Info Zentrum EIC Trier berichtet, hat Luxemburg ab Januar 2023 nun die Entsendeauflagen erleichtert und die Dokumente, die im Online-Portal der ITM hochzuladen sind, reduziert. So entfallen fortan das Gesundheitszeugnis und der Befähigungsnachweis für die entsandten Mitarbeiter gleichermaßen wie die im Oktober 2021 eingeführten Dokumente zur Reisekostenabrechnung und das Unterbringungsregister. Zudem müssen im Entsendeportal auch keine Angaben mehr zum Auftraggeber gemacht werden. Die Rubrik zum Einsatz von Unterauftragnehmern, Leiharbeitnehmern sowie zum Rückgriff auf Arbeitnehmerüberlassung bleibt bestehen.

Im Gegenzug müssen Entsendeunternehmen künftig in Luxemburg einige zusätzliche Dokumente mitführen, und zwar die A1-Bescheinigung, den Arbeitsvertrag und die Aufenthaltserlaubnis (für nicht EU-Bürger) der entsandten Arbeitnehmer sowie eine Kopie des Auftrags. Der Aufbewahrungsort dieser Unterlagen ist auch in der Entsendemitteilung anzugeben.

Weitere Informationen zu Arbeiten in Luxemburg finden Sie hier.

Quelle: EIC Trier, BHI NL 02/2023

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