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Kolumbien: Abkommen zur Visabefreiung mit der EU

Für einen Aufenthalt von insgesamt 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von maximal 180 Tagen werden keine Visa mehr benötigt – eine Regelung, die auch für Reisen zur Geschäftsanbahnung in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung ist der Besitz eines gültigen Reise-, Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpasses. Personen, die zum Zweck einer entlohnten Beschäftigung oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen, benötigen nach wie vor ein Visum. Nähere Informationen zu dieser Personenkategorie können dem Artikel 3 des Abkommens und dem entsprechenden Anhang entnommen werden.

 Das Abkommen wird dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt; es ist jedoch bereits seit dem 03.12.2015 vorläufig in Kraft.

(Quelle: IHK Nürnberg)