Darüber hinaus wurde diese Ausnahmeregelung auch auf einige weitere Nationen erweitert. Somit gilt diese Vorschrift nunmehr für Staatsangehörige von insgesamt 19 Staaten. Neben Deutschland gehören dazu Australien, Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Malaysia, Monaco, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Ungarn, USA und die VAE. Die entsprechende Änderung erfolgte durch Regierungsverordnung Nr. 483 vom 26.6.2015 (Amtsblatt „Kasachstanskaja Pravda“ vom 4.7.2015), die die entsprechende Regelung in Ziffer 15-1 der Regierungsverordnung Nr. 148 „Über die Festlegung von Regeln zur Einreise, Aufenthalt und Ausreise von Ausländern“ vom 21.1.2012 novellierte. Weitere Informationen erhalten Sie bei der: - Delegation der Deutschen Wirtschaft in Zentralasien - Botschaft der Republik Kasachstan (dort Menüpunkt „Konsularische Fragen – Einreisebestimmungen“)
(Quelle: IHK Nürnberg)