Im Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis zum 31. Dezember 2017 benötigen Besucher aus mehreren europäischen Ländern, unter anderem aus der Bundesrepublik Deutschland, sowie aus anderen ausgewählten Ländern (USA, Japan, Schweiz etc.) kein Visum bei der Einreise in die Republik Kasachstan, wenn ihr Aufenthalt nicht länger als 15 Kalendertage umfasst.
Das Ziel der neuen Bestimmung ist es, die Partnerschaft mit den jeweiligen Ländern zu stärken und somit verbesserte Bedingungen für potenzielle Investoren, Geschäftspersonen und Touristen zu schaffen.
Die Besucher können in dem oben genannten Zeitraum ohne Visum innerhalb von 15 Tagen mehrmals ein- und ausreisen, die Anzahl der Einreisen ist unbegrenzt.
Die Registrierung der Besucher geschieht direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen.
Bei einem geschäftlichen Aufenthalt mit einer Dauer von mehr als 15 Kalendertagen kann ein Businessvisum beantragt werden. Das Businessvisum ist 30 Kalendertage gültig.
Bei der Einstufung des Reisenden als „Investor“ durch die zuständige Behörde für Investitionen erteilt das Außenministerium der Republik Kasachstan ein einmaliges „Investorenvisum“, das bis zu 90 Kalendertage gültig ist, und Multivisa mit einer Gültigkeit von bis zu 3 Jahren.
(Quelle: IHK Aschaffenburg)