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Italien: Neue Bestimmungen zur Entsendung von ausländischen Arbeitskräften

Das wird sich ändern:

  • Das Unternehmen ist verpflichtet, die Entsendung dem italienischen Ministerium für Arbeit spätestens am Tag vor der Entsendung zu melden.
  • Es müssen ins Italienische übersetzte Unterlagen, wie Arbeitsverträge, Stundenaufzeichnungen etc., mitgeführt werden.
  • Es muss ein in Italien ansässiger Vertreter benannt werden, der während des Entsendezeitraums die Aufbewahrungspflicht der Dokumente sichert. Zusätzlich muss ein Ansprechpartner mit Vertretungsbefugnis gegenüber italienischen Behörden benannt werden.