Die Europäische Kommission hat dies in der im Funding & Tenders Portal veröffentlichten Liste der förderfähigen Staaten klargestellt.
Entsprechend einer Übergangsregel in den General Annexes des Arbeitsprogramms 2021-2022 können zum Vorgängerprogramm Horizon 2020 assoziierte Staaten und Staaten, die in Verhandlungen zu einer Assoziierung getreten sind, in den ersten Ausschreibungen von Horizon Europe mit dem Status von assoziierten Staaten teilnehmen. Voraussetzung ist, dass bis zum Abschluss der Fördervereinbarung (Grant Agreement) ein Assoziierungsabkommen in Kraft tritt. Von dieser Übergangsregel sind Schweizer Einrichtungen momentan ausgeschlossen.
Die Beteiligung an Förderlinien mit nur einem Projektteilnehmenden wie z.B. den ERC-Einzelgrants, den MSCA Postdoctoral Fellowships oder dem EIC Accelerator ist für Schweizer Einrichtungen zurzeit nicht möglich. Für bereits geschlossene Ausschreibungen des ERC gelten Sonderregelungen bezüglich der Evaluierung, und von Schweizer Seite wird erfolgreichen Antragstellern eine Direktfinanzierung in Aussicht gestellt.
In den Ausschreibungen der Verbundforschung können Schweizer Antragstellende momentan nur als Einrichtungen aus nicht-assoziierten Drittstaaten teilnehmen. Dementsprechend erhalten diese keine Förderung aus Horizon Europe, können nicht die Rolle der Koordinatorin oder des Koordinators übernehmen und werden auch nicht bei der erforderlichen Mindestanzahl an Einrichtungen aus EU-Mitgliedstaaten und Assoziierten Staaten berücksichtigt. Auch hier ist eine Förderung der Schweizer Teilnehmenden durch nationale Mittel in Aussicht gestellt.
Das Schweizer Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat auf einer eigenen Webseite Informationen zur Beteiligung und Förderung Schweizer Einrichtungen in Horizon Europe zusammengestellt.
Quelle: KoWi