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Großbritannien: Endlich unkomplizierte Auslagenerstattung – Dispensation adé!

Mit dieser Neuregelung entfällt die Meldepflicht von Auslagenerstattungen auf dem P11D Formular am Ende des Steuerjahres, sowie die anschließende Befreiung für den Arbeitnehmer über einen s336 Antrag. Auch muss der Arbeitgeber keine Befreiungsanträge mehr stellen. Alle derzeitigen Dispensationen verlieren ab dem neuen Steuerjahr ihre Gültigkeit. Friederike Uebing von der Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer fügt hinzu: „Diese Neuregelung hebt die umständliche Prozedur der Meldepflicht und Befreiungsanträge auf und kommt damit Arbeitgebern sowie auch Arbeitnehmern zugute. Es empfiehlt sich allerdings weiterhin, einen Lohnbuchhaltungsexperten mit örtlicher Kenntnis zu Rate zu ziehen, der die Ausnahmen von dieser Neuregelung kennt und weiß, welche Auslagen auch weiterhin gemeldet werden müssen.“ Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer in London unterstützt deutsche Unternehmen bei der Abwicklung der monatlichen Lohnbuchhaltung für Mitarbeiter im Vereinigten Königreich und wickelt auch Rentenversicherungszahlungen im Rahmen des Auto Enrolment ab. Kontakt:Friederike Uebing Tel: +44 (20) 7976 4144,(Quelle: DIHK)