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Frankreich: Neue Meldepflichten von gefährlichen Gemischen und Bioziden

Die Einführung der Meldepflicht erfolgt in mehreren Stufen, in Abhängigkeit der Gefahrenhinweise, die die Produkte aufweisen.

 Zum 01.01.2017 wurden die von dieser Regelung betroffenen Gefahrenhinweise um folgende Hinweise erweitert:

  • Sensibilisierung der Atemwege, Kategorie 1 (H334)
  • Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (H317)
  • Karzinogenität, Kategorie 2 (H351)
  • Keimzellmutagenität, Kategorie 2 (H341)
  • Reproduktionstoxizität, Kategorie 2 (H361)

Weitere kommen in den Jahren 2019 und 2022 hinzu. Unverzüglich meldepflichtig sind ebenfalls Biozide.Die Meldung erfolgt online auf dem von der INRS entwickelten Tool „Déclaration Synapse“. Eine französische elektronische Signatur ist erforderlich. Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK) unterstützt Unternehmen bei der Erstellung der Synapse-Meldungen. Kontakt:Christa GeissingerAHK Frankreich / Abteilung Umwelt; Tel. 0033-1-40583595; cgeissinger@francoallemand.com. Die Abteilung Umwelt der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer unterstützt Unternehmen bei der Meldung ihrer Produkte in Frankreich und bietet ein vollständiges europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an www.francoallemand.com

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