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EU verlängert Krim-Sanktionen bis zum 23. Juni 2019

Die Sanktionen gelten für EU-Bürger und -Unternehmen und verbieten den Import von Produkten ‎von der Krim und aus der dortigen größten Stadt Sewastopol. Europäer dürfen demnach ‎keinerlei Investitionen auf der Schwarzmeerhalbinsel tätigen und auch keine Immobilien dort ‎kaufen. Kreuzfahrtschiffe dürfen dort ebenfalls nicht vor Anker gehen. Verboten ist unter ‎anderem die Ausfuhr von Gütern in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder ‎im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl und Gas.‎

(Quellen: IHK News München AHK Russland, EU, nfa)

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