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EU-Gesetzgeber einigen sich auf Schutz von regionalen Handwerksprodukten

Wie Bayern Innovativ, Partner im bayerischen Enterprise Europe Network informiert haben das Europäische Parlament und der Rat über einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission eine politische Einigung erzielt. Die neuen Regeln werden Produkte wie Glas, Textilien, Porzellan, Besteck, Töpferwaren, Kuckucksuhren, Musikinstrumente und Möbel unter besonderen Schutz stellen. Die Produkte genießen bereits einen guten Ruf, doch fehlte den Herstellern bisher eine EU-Regelung zur Anerkennung und zum Schutz des geistigen Eigentums.

Die Verordnung wird auch dafür sorgen, dass traditionelle handwerkliche und industrielle Erzeugnisse endlich den geschützten geografischen Angaben gleichgestellt werden, die es im landwirtschaftlichen Bereich bereits gibt.

Die neue EU-Verordnung über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse wird:

  • einen EU-weiten Schutz für geschützte geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse einführen, um den Erzeugern zu helfen, die Rechte am geistigen Eigentum ihrer Produkte EU-weit zu schützen und durchzusetzen. Sie wird auch den derzeit fragmentierten und unvollständigen Schutz auf nationaler Ebene beseitigen. Die neue Verordnung wird auch den Online-Schutz von handwerklichen und industriellen geschützten geografischen Angaben sowie das Vorgehen gegen gefälschte Produkte, auch solche, die online verkauft werden, erleichtern.
  • Geschützte geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse können durch ein zweistufiges Antragsverfahren kostengünstig und einfach eingetragen werden. Ein direktes Antragsverfahren beim EUIPO wird auch für Mitgliedstaaten möglich sein, die über kein nationales Eintragungsverfahren verfügen. Davon profitieren insbesondere KMU.
  • Die Kompatibilität mit dem internationalen Schutz von geschützten geografischen Angaben wird ermöglicht, indem die Erzeuger von eingetragenen handwerklichen und industriellen g. A. ihre Erzeugnisse in allen Ländern schützen können, die die Genfer Akte über Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) unterzeichnet haben. Es wird nun möglich sein, entsprechende geografische Angaben aus Drittländern innerhalb der EU zu schützen.
  • Die Entwicklung des ländlichen Raums und anderer Regionen in Europa soll gefördert werden, indem Anreize für Erzeuger, insbesondere KMU, geschaffen werden, in neue authentische Produkte zu investieren und Nischenmärkte zu schaffen.

Nächste Schritte

Die vorläufige politische Einigung, die das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission erzielt haben, muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat formell bestätigt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier, eine Aufstellung der FAQ finden Sie hier.

Quelle: Europäische Kommission, Newsletter Bayern Innovativ