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Das Bid zeigt eine Glühbirne

EU: Fördermittel für geistiges Eigentum

Die Fördermittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben. Gefördert werden bis zu 1.500 Euro Pro Unternehmen für

  • Vorabdiagnose IP-Scan Ihrer geistigen Eigentumsrechte (IP)
  • Anmeldegebühren für Marken und Designs.

Der KMU-Fonds richtet sich direkt an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Er wird 2021 in fünf Phasen (Zeitfenstern) ausgezahlt. Fällt Ihr Unternehmen unter die offizielle EU-Definition eines KMU, können Sie die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen beantragen.

Die nächsten Zeitfenster für die Beantragung sind:

  •  1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021
  •  1. Sept. 2021 bis 30. Sept. 2021

Außerhalb dieser Zeitfenster gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Stellen Sie den Antrag in folgender Reihenfolge:

  • Antrag stellen
  • Finanzhilfebeschluss des EU IPO abwarten
  • Marke bzw. Design anmelden bzw. IP-Scan-Termin durchführen
  • Erstattungsantrag einreichen.

Quelle: Newsletter HWK München, euipo.europa.eu

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