Die Fördermittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben. Gefördert werden bis zu 1.500 Euro Pro Unternehmen für
- Vorabdiagnose IP-Scan Ihrer geistigen Eigentumsrechte (IP)
- Anmeldegebühren für Marken und Designs.
Der KMU-Fonds richtet sich direkt an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Er wird 2021 in fünf Phasen (Zeitfenstern) ausgezahlt. Fällt Ihr Unternehmen unter die offizielle EU-Definition eines KMU, können Sie die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen beantragen.
Die nächsten Zeitfenster für die Beantragung sind:
- 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021
- 1. Sept. 2021 bis 30. Sept. 2021
Außerhalb dieser Zeitfenster gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Stellen Sie den Antrag in folgender Reihenfolge:
- Antrag stellen
- Finanzhilfebeschluss des EU IPO abwarten
- Marke bzw. Design anmelden bzw. IP-Scan-Termin durchführen
- Erstattungsantrag einreichen.
Quelle: Newsletter HWK München, euipo.europa.eu