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China: Lebensmittelimporte müssen zertifiziert sein

Die Bestimmung besagt, dass betroffene Mitarbeiter eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben müssen, deren Einhaltung streng überwacht wird. Bei Verstößen drohen disziplinarische Strafmaßnahmen, die je nach Schwere der Verfehlung von einer Abmahnung bis hin zur Entlassung oder strafrechtlichen Verfolgung gehen kann.

Kann ein Hersteller nachweisen, dass der Verrat eines Geheimnisses zu einem Verlust geführt hat, zahlt die CFDA dem Geschädigten einen gemäß richterlicher Entscheidung festgestellten Schadenersatz, der dann beim Verursacher des Schadens eingetrieben wird.

AQSIQ (Administration for Quality, Safety, Inspection and Quarantine of China) plant amtliches Unbedenklichkeitszertifikat für alle Lebensmittelimporte.

Zertifikat im Ursprungsland ausstellen

Ab 1.10.2017 soll die Bekanntmachung 83 2017 von AQSIQ in Kraft treten. Sie besagt, dass Lebensmittel, die nach China exportiert werden, nur noch mit einem amtlichen Unbedenklichkeitszertifikat eingeführt werden können. Dieses Unbedenklichkeitszertifikat ist von den Behörden im Ursprungsland auszustellen. Es ist weder bekannt, welche Behörden von AQSIQ anerkannt werden, noch ist klar welche Informationen das Unbedenklichkeitszertifikat enthalten muss. Chinas Handelspartner haben bei der WTO Protest gegen diese Vorordnung eingelegt. Die Durchführbarkeit der chinesischen Pläne ist nach Expertenmeinung aus heutiger Sicht sehr ungewiss.

Quelle: Newsletter IHK Regensburg/ Cisema (China Service Management)  

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