Durch die direkten Treibhausgasminderungen leisten selektierte Projekte einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen und regen durch ihre Sichtbarkeit bundesweit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte an. Insbesondere werden Modellprojekte aus den Bereichen Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung, Energie- und Ressourceneffizienz, Stärkung des Umweltverbunds (grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr) sowie Smart-City Lösungen gesucht.
Im Zuge des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 der Bundesregierung profitieren Interessierte von erhöhten Förderquoten und reduzierten Eigenanteilen. Die verbesserten Bedingungen gelten jedoch nur für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden. Die Förderquoten sind wie folgt:
- Das BMWK gewährt Zuschüsse bis zu 80% der Gesamtausgaben.
- Finanzschwache Kommunen profitieren von Zuschüssen bis zu 100% – ein Eigenteil muss nicht erbracht werden.
- Im Falle einer Kumulierung mit Drittmitteln reduziert sich der aufzubringende Eigenanteil für alle anderen Antragstellenden auf 5%.
Förderfähig sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung. Der Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ist zuständig für die Durchführung des Förderprogramms. Weitere Informationen finden Sie im Förderaufruf und auf der Projektwebsite hier.
(Quelle: Bayfor)