Zum Hauptinhalt springen
Das Bild zeigt eine Spritze im Bereich Medizintechnik

Biomedizin aufgepasst: BMBF-Förderung KMU-innovativ

Biomedizin im Bundesanzeiger bekannt. Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands im Bereich der biomedizinischen Spitzenforschung nachhaltig zu stärken, Kompetenzen zu erhalten und auszubauen, das Potenzial biomedizinischer Innovationen zu heben und damit für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen.

Technologietransfer

Insbesondere der effiziente Technologietransfer und die Anschlussfähigkeit in der späteren Anwendung im medizinischen Alltag sollen gefördert und gestärkt werden. Das BMBF möchte das Innovationspotenzial von KMU im Bereich Spitzenforschung stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Fördermaßnahme ist Teil der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und kann über ein Online-Tool bis zu den Stichtagen am 15. April und am 15. Oktober eines Jahres eingereicht werden. Interessierte Unternehmen wird empfohlen, sich für eine Erstberatung bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ anzumelden. Weitere Informationen zu den Zulassungskriterien, der Zuwendung sowie zum Auswahlverfahren bekommen Sie hier.

Quelle: News BayFor

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.