Biomedizin im Bundesanzeiger bekannt. Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands im Bereich der biomedizinischen Spitzenforschung nachhaltig zu stärken, Kompetenzen zu erhalten und auszubauen, das Potenzial biomedizinischer Innovationen zu heben und damit für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen.
Technologietransfer
Insbesondere der effiziente Technologietransfer und die Anschlussfähigkeit in der späteren Anwendung im medizinischen Alltag sollen gefördert und gestärkt werden. Das BMBF möchte das Innovationspotenzial von KMU im Bereich Spitzenforschung stärken sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende KMU attraktiver gestalten. Dazu hat das BMBF das Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, die Beratungsleistungen für KMU ausgebaut und die Fördermaßnahme themenoffen gestaltet. Wichtige Förderkriterien sind Exzellenz, Innovationsgrad und die Bedeutung des Beitrags zur Lösung aktueller gesellschaftlich relevanter Fragestellungen. Die Fördermaßnahme ist Teil der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation der Bundesregierung und des Zehn-Punkte-Programms des BMBF für mehr Innovation in KMU „Vorfahrt für den Mittelstand“.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt und kann über ein Online-Tool bis zu den Stichtagen am 15. April und am 15. Oktober eines Jahres eingereicht werden. Interessierte Unternehmen wird empfohlen, sich für eine Erstberatung bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ anzumelden. Weitere Informationen zu den Zulassungskriterien, der Zuwendung sowie zum Auswahlverfahren bekommen Sie hier.
Quelle: News BayFor