Zollwert: Neuer Leitfaden der Weltzollorganisation

München 06.08.2018

Der Leitfaden gibt wichtige und aktuelle Hinweise zur richtigen Berechnung des Zollwerts, ‎insbesondere unter Berücksichtigung von Verrechnungspreisen innerhalb multinationaler ‎Konzerne.‎

 

Der unverbindliche Leitfaden, der am 05.06.2018 durch die Weltzollorganisation (World Customs ‎Organisation, WCO) veröffentlicht wurde, berücksichtigt insbesondere aktuelle Entwicklungen ‎rund um das Thema Zollwert. So setzt sich der Leitfaden u.a. mit dem Urteil des Europäischen ‎Gerichtshofs (EuGH) im Fall Hamamatsu auseinander, ebenso wie mit den überarbeiteten ‎Leitlinien der OECD zur Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split Method, PSM).‎

Transaktionen genau abgrenzen

Im Rahmen der Zollwertberechnung auf der Grundlage von Verrechnungspreisen weist die WCO ‎auf die Notwendigkeit hin, Transaktionen stets genau abzugrenzen. Ausgangspunkt bilden zwar ‎regelmäßig die Vertragsbedingungen. Vorrangig wird jedoch das tatsächliche Verhalten der ‎Parteien begutachtet und auf tatsächliche Vorgänge abgestellt.‎

Zugleich enthält der Leitfaden aktualisierte und neue Fallbeispiele, wie in konkreten Fällen der ‎Zollwert auf der Grundlage von Verrechnungspreisen korrekt zu berechnen ist. Die Fallbeispiele ‎beziehen sich jeweils auf verschiedene Methoden, die zur Berechnung des Zollwerts ‎herangezogen werden können. Der Leitfaden ist nur in Englisch abrufbar.‎

Hinweis:

Die EU prüft die Einführung von verbindlichen Auskünften im Bereich der ‎Zollwertermittlung. Vor diesem Hintergrund hat die IHK für München und Oberbayern in ‎Kooperation mit dem Enterprise Europe Network (EEN) und dem Deutschen Industrie- und ‎Handelskammertag (DIHK) im Mai 2018 eine bundesweite Umfrage zur „Einführung von ‎verbindlichen Auskunftsentscheidungen im Bereich der Zollwertermittlung“durchgeführt. Die ‎deutsche Wirtschaft spricht sich klar für die Einführung einer verbindlichen Zollwertermittlung aus. ‎

Die detaillierte Auswertung wurde der EU-Kommission für Steuern und Zollunion sowie dem ‎Bundesministerium der Finanzen übermittelt.‎ Sie steht zudem auf der Website des DIHK zum Download zur Verfügung.

Quelle: News IHK München und Oberbayern