Der unverbindliche Leitfaden, der am 05.06.2018 durch die Weltzollorganisation (World Customs Organisation, WCO) veröffentlicht wurde, berücksichtigt insbesondere aktuelle Entwicklungen rund um das Thema Zollwert. So setzt sich der Leitfaden u.a. mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Hamamatsu auseinander, ebenso wie mit den überarbeiteten Leitlinien der OECD zur Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split Method, PSM).
Transaktionen genau abgrenzen
Im Rahmen der Zollwertberechnung auf der Grundlage von Verrechnungspreisen weist die WCO auf die Notwendigkeit hin, Transaktionen stets genau abzugrenzen. Ausgangspunkt bilden zwar regelmäßig die Vertragsbedingungen. Vorrangig wird jedoch das tatsächliche Verhalten der Parteien begutachtet und auf tatsächliche Vorgänge abgestellt.
Zugleich enthält der Leitfaden aktualisierte und neue Fallbeispiele, wie in konkreten Fällen der Zollwert auf der Grundlage von Verrechnungspreisen korrekt zu berechnen ist. Die Fallbeispiele beziehen sich jeweils auf verschiedene Methoden, die zur Berechnung des Zollwerts herangezogen werden können. Der Leitfaden ist nur in Englisch abrufbar.
Hinweis:
Die EU prüft die Einführung von verbindlichen Auskünften im Bereich der Zollwertermittlung. Vor diesem Hintergrund hat die IHK für München und Oberbayern in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network (EEN) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Mai 2018 eine bundesweite Umfrage zur „Einführung von verbindlichen Auskunftsentscheidungen im Bereich der Zollwertermittlung“durchgeführt. Die deutsche Wirtschaft spricht sich klar für die Einführung einer verbindlichen Zollwertermittlung aus.
Die detaillierte Auswertung wurde der EU-Kommission für Steuern und Zollunion sowie dem Bundesministerium der Finanzen übermittelt. Sie steht zudem auf der Website des DIHK zum Download zur Verfügung.
Quelle: News IHK München und Oberbayern