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Schutz der Wälder: Entwaldungsfreie Lieferketten

Neue Regeln in Kraft, 18 Monate Übergangsfrist

Die Regeln sollen sicherstellen, dass eine Reihe von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, nicht zur Entwaldung und Waldschädigung in der EU und anderswo in der Welt beitragen. Die Verordnung ist ein zentraler Baustein im Kampf gegen den Klimawandel und den Rückgang der Artenvielfalt.


Sie erlegt allen betroffenen Unternehmen eine Sorgfaltspflicht auf, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Möbel oder Schokolade). Diese Rohstoffe wurden auf der Grundlage einer gründlichen Folgenabschätzung ausgewählt, in der sie als Hauptursache für die Entwaldung aufgrund der Ausweitung der Landwirtschaft ermittelt wurden.
Die Liste der erfassten Rohstoffe wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, wobei neue Daten wie sich verändernde Entwaldungsmuster berücksichtigt werden.

Was genau Sie beachten müssen und welche Anpassungsfristen für Ihr Unternehmen gelten finden Sie hier.

Quelle: Europäische Kommission, Newsletter Bayern Innovativ