Sasse: „Brexit bringt stürmische Zeiten für betroffene Betriebe“

München 16.01.2019

Der nun aller Voraussicht nach ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreichs ‎aus der EU stellt die Wirtschaft im Freistaat vor große Herausforderungen, erklärt ‎der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK).

 

„Betroffene Betriebe ‎haben stürmische Zeiten vor sich. Besonders kritisch werden das Ende des freien ‎Waren- und Dienstleistungsverkehrs und die Einführung von Zöllen. Unternehmen ‎können diese Einschnitte aber mit einer guten Vorbereitung bewältigen“, ist BIHK-‎Präsident Eberhard Sasse überzeugt.‎

Er rät, das Dienstleistungsangebot der bayerischen IHKs zu nutzen. Online bieten ‎die Kammern Hilfestellung zu allen wesentlichen Folgen des Brexit in den ‎Bereichen Zoll und Warenverkehr, Dienstleistungen, Transport und Logistik, ‎Steuern, Datenschutz, Recht sowie Finanzdienstleistungen. Bei der IHK für Mün-‎chen und Oberbayern steht außerdem ein eigenes Brexit-Team für individuelle ‎Beratungen zur Verfügung. „Das Worst-Case Szenario eines harten Brexit wird ‎leider sehr wahrscheinlich. Ich vertraue aber auf den Mut und auf die Innovationsstärke der bayerischen Unternehmen, um diese Herausforderung zu meistern“, so Sasse. ‎

Harter Brexit schmälert Wirtschaftsleistung

Ein harter Brexit würde die Wirtschaftsleistung Bayerns langfristig um etwa 1,4 Milliarden ‎Euro pro Jahr schmälern. Zu diesem Ergebnis ist eine ifo-Studie im Auftrag der IHK für ‎München und Oberbayern bereits im Dezember gekommen. 2017 lag das Bruttoinlands-produkt im Freistaat bei insgesamt 59,4 Milliarden Euro. Bayerische Unternehmen in ‎Großbritannien haben bisher Produktions- und Betriebsanlagen im Wert von rund 22 ‎Milliarden Euro aufgebaut, so die aktuellste Bundesbank-Statistik mit Stand Ende 2016. ‎

Es gibt circa 460 Niederlassungen bayerischer Firmen in Großbritannien, die rund 64.000 ‎Mitarbeiter beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von 40 Milliarden Euro er-‎wirtschaften. Bleibt es beim Austritt am 29. März, gelten für Großbritannien beim Zugang ‎zum EU-Binnenmarkt keine Sonderregelungen. Stattdessen greifen dann bis auf weiteres ‎die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO).‎

Informationsangebote der IHK für München und Oberbayern rund um den ‎Brexit sind unter www.ihk-muenchen.de/brexit verfügbar.