Neues Mehrwertsteuersystem soll kleine Unternehmen entlasten

München 07.02.2018

Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für ein gemeinsames Mehrwertsteuersystem zur Sonderregelung für Kleinunternehmen vorgelegt.

 

Der Vorschlag soll den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze einräumen und das steuerliche Umfeld für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verbessern.

Befreiung von Pflichten

Kleine Unternehmen haben unverhältnismäßig hohe Mehrwertsteuer-Folgekosten bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, mehr Unternehmen die vereinfachten Mehrwertsteuervorschriften zugänglich zu machen. Kleine und mittlere Unternehmen sollen von Pflichten wie Registrierung, Rechnungstellung, Aufzeichnung und Mitteilung befreit werden. Schließlich soll ein Umsatzschwellenwert von 100.000 Euro eingeführt werden, ab dem grenzüberschreitende Aktivitäten von der Mehrwertsteuer befreit werden können. Den Richtlinienvorschlag finden Sie auf Deutsch hier.

Quelle: ZDH/Newsletter Handwerskammer München