Höchste Zeit: E-Ladestationen Ausbau

Nürnberg 09.11.2022

FIT for 55 - E-Ladestationen Ausbau - Ehrgeiziges Ziel für den Ausbau der Ladestruktur in Europa

 

Beim Umstieg auf einen CO2-neutralen Verkehr wird oft über die Anzahl der verkauften Fahrzeuge mit E-Antrieb oder Wasserstoffmotor gesprochen. Damit die Verkehrswende gelingt, müssen Nutzer*innen ihre Fahrzeuge auch schnell und einfach aufladen oder betanken können.

Zahlen des europäischen Automobilherstellerverband acea zeigen jedoch, dass es gegenwärtig große regionale Unterschiede gibt, wenn man die Lage und Entfernung der EU-Ladestationen für E-Autos betrachtet. Das Europäische Parlament stimmte daher Anfang Oktober in Straßburg über seine Verhandlungsposition für eine Verordnung zur Infrastruktur für alternative Kraftstoffe ab. Mit den neuen Regeln sollen Ladestationen auf europäischen Hauptstraßen in großem Umfang gefördert werden und helfen, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. 

Alle 60 km auftanken können

Ziel ist es, dass Autos alle 60 km aufgeladen und alle 100 km Wasserstoff tanken können, während Schiffe in den Häfen mit Landstrom versorgt werden. Dafür müssen die EU-Mitgliedsstaaten mehr in den Ausbau von Betankungs- und Aufladestationen für E- Fahrzeuge und Schiffe investieren. Das Parlament bestand bereits 2018 auf strengeren Richtlinien, um die Mitgliedstaaten stärker in die Verantwortung zu ziehen. Die Kommission präsentierte dann 2021 im „Fit for 55“-Paket einen Vorschlag zur Verbesserung der nationalen Infrastrukturen für alternative Kraft.

Für Verbraucher*innen soll Laden so unkompliziert wie Tanken und benutzerfreundlicher und erschwinglicher werden. Auch sollten alternative Treibstoffe so unkompliziert bezahlt werden können, wie klassische Treibstoffe Benzin und Diesel. Ab 2027 sollten daher an allen neu gebauten und renovierten Ladestationen Kartenzahlung möglich sein muss.

Für eine sauberere Schifffahrt schlägt der EU-Verkehrsausschuss zudem verbindliche Ziele für die Reduzierung von CO2- Emissionen im Seeverkehr vor. 

Nächste Schritte: Sobald das Parlament als Ganzes den Entwurf der Verhandlungsposition auf der Oktober-II-Plenartagung gebilligt hat, werden die Abgeordneten, Gespräche mit den EU-Regierungen über die endgültige Form der Rechtsvorschriften aufnehmen. 

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Quelle: Newsletter Bayern Innovativ, Europäisches Parlament