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Großbritannien: Brexit bringt stürmische Zeiten

Der nun aller Voraussicht nach ungeregelte Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU stellt die Wirtschaft im Freistaat vor große Herausforderungen, so die IHK Würzburg-Schweinfurt.

„Betroffene Betriebe haben stürmische Zeiten vor sich. Besonders kritisch sind das Ende des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und die Einführung von Zöllen. Unternehmen können diese Einschnitte aber mit einer guten Vorbereitung bewältigen“, ist der stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK Würzburg-Schweinfurt, Jürgen Bode überzeugt.

Er rät das Infoportal der IHK zu nutzen. Hier gibt es hilfreiche Infos rund um den Brexit. Unternehmen können sich individuell zum Brexit beraten lassen und haben zudem am 26. Februar 2019 mit einer weiteren kostenfreien Informationsveranstaltung die Möglichkeit sich über Zoll und Einfuhrbestimmungen, Umsatzsteuer, Mitarbeiterentsendung oder allgemeine rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren und auszutauschen. 

 „Das Worst-Case Szenario eines harten Brexit wird leider sehr wahrscheinlich. Ich vertraue aber auf den Mut und auf die Innovationsstärke der bayerischen Unternehmen, um diese Herausforderung zu meistern“, so Bode.  

Ein harter Brexit würde die Wirtschaftsleistung Bayerns langfristig um etwa 1,4 Milliarden Euro pro Jahr schmälern, so eine ifo-Studie. Bayerische Unternehmen in Großbritannien haben bisher Produktions- und Betriebsanlagen im Wert von rund 22 Milliarden Euro aufgebaut, so die aktuellste Bundesbank-Statistik mit Stand Ende 2016.

Es gibt circa 460 Niederlassungen bayerischer Firmen in Großbritannien, die rund 64.000 Mitarbeiter beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von 40 Milliarden Euro erwirtschaften. Die IHK weiß von aktuell rund 300 mainfränkischen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größen, die in einer geschäftlichen Beziehung mit dem Vereinigten Königreich stehen.

Bleibt es beim Austritt am 29. März, gelten für Großbritannien beim Zugang zum EU-Binnenmarkt keine Sonderregelungen. Stattdessen greifen dann bis auf weiteres die Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO).

(Quelle: IHK Würzburg)