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EU überarbeitet Kosmetikverordnung – Und so können sich Unternehmen an neuem Gesetz beteiligen

Umgesetzt in deutsches Recht wird die europäische Kosmetikverordnung durch die deutsche Verordnung. Das heißt, jede Änderung in der EU-Verordnung greift auch national.

Mitmachen

Alle betroffenen Gruppen sind aufgerufen, sich an dem Gesetzgebungsprozess zu beteiligen. Dazu hat die EU-Kommission nun eine öffentliche Konsultation veröffentlicht.

Eine erste Folgenabschätzung erfolgte bereits im Herbst 2021. Die rund 100 Rückmeldungen von Wirtschaftsverbänden, Verbrauchergruppen, anderen Nichtregierungsorganisationen etc. sind dort zu finden. Zur eigentlichen Konsultation und zum Fragebogen geht es hier.

Bitte beachten Sie, dass zur Beteiligung an Konsultationen der EU eine kurze Registrierung mit Vor- und Zunamen sowie einer Mailadresse notwendig ist

Ansprechpartner für die Konsultation: Friedhelm Forge, 089-5116-1676 | friedhelm.forge@muenchen.ihk.de