EU: Fördermittel für geistiges Eigentum

München 05.07.2021

Fonds fördert kleine und mittlere Unternehmen: Seit dem 1. bis 31. Juli 2021 öffnet das vorletzte Zeitfenster für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des KMU-Fonds des EU Amts für geistiges Eigentum (IPO).

 

Die Fördermittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben. Gefördert werden bis zu 1.500 Euro Pro Unternehmen für

  • Vorabdiagnose IP-Scan Ihrer geistigen Eigentumsrechte (IP)
  • Anmeldegebühren für Marken und Designs.

Der KMU-Fonds richtet sich direkt an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Er wird 2021 in fünf Phasen (Zeitfenstern) ausgezahlt. Fällt Ihr Unternehmen unter die offizielle EU-Definition eines KMU, können Sie die oben beschriebenen Unterstützungsleistungen beantragen.

Die nächsten Zeitfenster für die Beantragung sind:

  •  1. Juli 2021 bis 31. Juli 2021
  •  1. Sept. 2021 bis 30. Sept. 2021

Außerhalb dieser Zeitfenster gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Stellen Sie den Antrag in folgender Reihenfolge:

  • Antrag stellen
  • Finanzhilfebeschluss des EU IPO abwarten
  • Marke bzw. Design anmelden bzw. IP-Scan-Termin durchführen
  • Erstattungsantrag einreichen.

Quelle: Newsletter HWK München, euipo.europa.eu