Einheitliches Patentsystem - geistiges Eigentum schützen

Brüssel 20.04.2023

Aus Europa kommen einige der bahnbrechenden Innovationen. Wenn dieser Weg weiter beschritten werden soll, muss den europäischen Unternehmen und insbesondere KMU die richtigen Instrumente an die Hand gegeben werden, mit denen sie ihre Erfindungen schützen und Nutzen aus ihrem geistigen Eigentum ziehen können.

 

Die Anwendung des einheitliches Patentsystem startet zum 1. Juni 2023

Mit dem neuen einheitlichen Patentsystem wird genau dieses Ziel erreicht. Es wird für eine zentrale Anlaufstelle für die Eintragung von Patenten in Europa sorgen und die Kosten für den Patentschutz senken. Zudem wird die Rechtssicherheit erhöht, indem die zentralisierte Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden Mitgliedstaaten erleichtert wird.

Davon werden alle Unternehmen, insbesondere KMU, profitieren. So werden beispielsweise die Gebühren, die für die Verlängerung eines in bis zu 25 Mitgliedstaaten geltenden Einheitspatents für einen Zeitraum von 10 Jahren anfallen, weniger als 5.000 EUR anstatt wie bisher etwa 29.000 EUR betragen. Durch das Einheitspatent wird auch die Diskrepanz verringert, die bei den Kosten des Patentschutzes zwischen Europa und den USA, Japan und anderen Drittländern besteht.

Patenten kommt als den wirksamsten Instrumenten im Bereich des geistigen Eigentums eine besondere strategische Bedeutung in einer wissensbasierten Wirtschaft zu. Heute ist jedoch eine Verschiebung auf dem Gebiet der Patentierungstätigkeit zu beobachten: Immer mehr Patente stammen aus Nicht-EU-Ländern.

Das Einheitspatent ist daher ein entscheidender Schritt, mit dem Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU in wichtigen strategischen Bereichen gestärkt und der ökologische und digitale Wandel in der EU unterstützt werden. Das Europäische Patentamt und das Einheitliche Patentgericht haben bereits eine Reihe von Übergangsmaßnahmen ergriffen, um den Nutzern zu helfen, das neue System zum 01. Juni 2023 optimal zu nutzen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier.

Quelle: Europäische Kommission, Newsletter Bayern Innovativ