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Dänemark: E-Mailverschlüsselung ab 01.01.2019 obligatorisch

Das fordert das dänische ‎Datenaufsichtsamts im Rahmen der Umsetzung der ‎Datenschutzgrundverordnung.‎

Auch Unternehmen in der Pflicht

‎Davon sind in erster Linie private Akteure betroffen, das heißt auch Unternehmen, die ‎personenbezogene Daten verarbeiten. ‎

Die Verpflichtung gilt für vertrauliche ‎personenbezogene Daten gemäß DSGVO, u.a. ‎Volksgruppe, politische/religiöse Überzeug, Mitgliedschaften, Sexualität, ‎biometrische Datenm ‎wie Fingerabdrücke, die dänische Personennummer und oder andereInformationen, die von ‎einer ‎gesetzlichen Schweigepflicht umfasst sind. ‎

Dabei ist eine individuelle Einzelfallbewertung notwendig, ob Daten empfindlich und vertraulich ‎sind. Hier wird die Einführung eines Mindeststandards empfohlen, der abhängig sein kann von ‎Branche oder Art der Informationen. ‎

Die Verschlüsselung und Grad der ‎Datensicherheit muss die vom Datenaufsichtsamt geforderten ‎Kriterien erfüllen. Für den privaten Sektor wird mindestens das TLS-Verschlüsselungsprotokoll ‎zur sicheren Datenübertragung im Internet gefordert. Der Grad der Sicherheit muss sich nach ‎dem Sicherheitsrisiko richten.‎

Das dänische Datenaufsichtsamt hat hier dazu umfangreiche Informationen (auf Dänisch) zur ‎Verfügung gestellt. Eine Kurzinformation auf Deutsch finden Sie auf den Seiten der Deutsch-‎Dänischen Handelskammer berichtet.‎

‎Quelle: News International IHK München/ Deutsch-Dänische Handelskammer

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