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Brexit-Neuigkeiten: Geistiges Eigentumsrecht/Markenschutz

Darin werden nach Angaben von Germany Trade & Invest GTAI die möglichen Folgen für betroffene Wirtschaftsbereiche und einzelne Regulierungen im Falle eines Brexits ohne Austrittsabkommen erläutert.

Eine aktuelle Veröffentlichung betrifft die Rechte geistigen Eigentums und die Rechtsdurchsetzung durch die nationalen Zollbehörden. Für Unionsanträge auf Tätigwerden der nationalen Zollbehörden gemäß Verordnung (EU) Nr. 608/2013 gälte Folgendes:

  • Unionsanträge können nicht mehr bei den zuständigen Behörden im Vereinigten Königreich eingereicht werden.
  • Unionsanträge, die in einem der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingereicht wurden, bleiben gültig. Anträge, die mit dem Ziel gestellt wurden, dass die Behörden des Vereinigten Königreichs und eines anderen Mitgliedstaates tätig werden, werden in einen nationalen Antrag dieses Mitgliedstaates umgewandelt.
  • Bereits bestehende Entscheidungen britischer Behörden verlieren ihre Gültigkeit innerhalb der Europäischen Union.
  • Bestehende Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten behalten ihre Gültigkeit, gelten jedoch nicht länger für das Vereinigte Königreich.

Vor diesem Hintergrund wird den Wirtschaftsbeteiligten empfohlen, die Antragstellung in einem der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten vorzunehmen und bestehende britische Bewilligungen entsprechend bei einer nationalen Behörde neu zu beantragen.

Hintergrund:

Sollten sich die Verhandlungspartner nicht auf ein Austritts- und anschließendes Übergangsabkommen einigen können, gelten für das Vereinigte Königreich die gleichen Regeln wie für alle anderen Drittländer. Zwar konnte Ende März 2018 eine Einigung über eine Übergangsphase erzielt werden. Diese ist jedoch Teil des Austrittsabkommens, das noch nicht endgültig ausgehandelt ist. Die Europäische Kommission empfiehlt betroffenen Unternehmen daher, sich rechtzeitig auf das Szenario eines Brexits ohne Abkommen vorzubereiten.

Weiterführende Informationen:

  • Alle Informationsschreiben finden Sie auf der Internetseite der Europäischen Kommission. Die Seite wird laufend aktualisiert: „Brexit prepardness“

  • Notice to stakeholders: Withdrawal of the United Kingdom and EU rules in the field of customs enforcement of intellectual property rights, Europäische Kommission, 4. Juni 2018.

Quelle: Zoll-News GTAI