30 Jahre Europäischer Binnenmarkt: Ihr Feedback an die EU

München 09.05.2023

Der Binnenmarkt ist zweifelsohne ein großer Gewinn für eine vereinfachte Dienstleistungserbringung über Ländergrenzen hinweg, aber es gibt noch genügend Stolpersteine, die den Unternehmen in den Weg gelegt werden.

 

Anamaria Schuster von der Handwerkskammer München, Außenwirtschaftsberaterin und Mitglied im Enterprise Europe Network unterstützt Handwerksunternehmen dabei, diese aus dem Weg zu räumen und der EU Feedback über ihre Probleme zu geben.

Beschränkungen und Besonderheiten, Hindernisse

Denn trotz aller Vereinheitlichungen innerhalb der EU existieren weiterhin nationale Beschränkungen und Besonderheiten bei der grenzüberschreitenden Auftragsabwicklung, um beispielsweise Lohndumping auszuschließen. Aber gut gemeint ist nicht immer gut gemacht! Wenn diese nationalen Regelungen die Waren- und Dienstleistungsfreiheit unverhältnismäßig einschränken, ist dies ein Fall für ein "SME-Feedback".

Wichtig: Nur mit Ihren Erfahrungsberichten aus der Praxis können wir wirksam auf Defizite hinweisen.

Sie können aber auch selbst Ihre Stimme zu Richtlinien und Verordnungen abgeben, indem Sie sich aktiv an "Umfragen der EU-Kommission" beteiligen.

Ihre Stimme: SME Feedback

Mögliche Fälle für ein SME Feedback sind

  • Komplizierte oder nicht auffindbare Kollektivverträge zur Berechnung des Mindestlohns für die jeweiligen Gewerke oder Länder
  • Rückwirkende Einforderung von Unterlagen nach Auftragsabwicklung trotz vollständiger Meldeunterlagen 
  • Zusatzkosten durch Registrierungspflicht des Unternehmens bei einem externen Dienstleister im Auftragsland
  • Mehrfachlizenzierungen bei Verpackungen
  • Harmonisierung der Nachweise des gesetzlichen Arbeitsschutzes/Unfallvermeidung
  • Staatsbürgerschaft statt Qualifikationsnachweis als Voraussetzung für Tätigkeit über die Grenze.

Wenn Sie mit ähnlichen Probleme konfrontiert werden oder wurden, setzen Sie sich mit Anamaria Schuster in Verbindung.

Ihre Stimme: Umfragen der EU

Wie wirken sich EU-Richtlinien und -Verordnungen auf Ihre Geschäftstätigkeit aus?
Was würden geplante EU-Gesetzesvorhaben für Ihr Unternehmen bedeuten?

Die EU-Kommission möchte gerne Ihre Meinung hierzu erfahren. In Online-Konsultationen können Sie gegenüber der EU-Kommission Ihre Meinung darlegen. 

Beteiligen Sie sich an den Umfragen! Wir veröffentlichen regelmäßig Konsultationen, die das Handwerk betreffen, auf unserer Website oder in unserem Newsletter. Bei SME-Panels schreiben wir auch Sie persönlich an, wenn es nur ein bestimmtes Gewerk betrifft.

Weitere Informationen HIER.

Quelle: HWK München