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EU-Binnenmarkt

Wir helfen Ihnen im EU-Binnenmarkt

Der Europäische Binnemarkt ist die wichtigste Errungenschaft des europöäischen Einigungsprozesses und der Nukleus der EU. Er wurde am 1. Januar 1993 ins Leben gerufen und gewährleistet den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen, und Kapital in der EU. Zum Binnemarkt gehören die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein (über den europäischen Wirtschaftsraum). Die Schweiz hat (über bilaterale Abkommen) teilweisen Zugang zum Binnemarkt.

Der Binnemarkt ist eine der größten Errungenschaften der EU, da er den Handel zwischen Unternehmen erleichtert, das Wachstum ankurbelt, Innovationen fördert und gleichzeitig das Leben der BürgerInnen erleichtert. Mehr Informationen auf einer Infografik der Europäischen Rates HIER.

Wir vom Enterprise Europe Network Bayern können Ihnen helfen, von den Chancen des EU-Binnenmarktes zu profitieren.
Unser Expertenteam berät Sie zu EU-Rechtsvorschriften und -Richtlinien, die Sie beachten müssen, wenn Sie international tätig werden wollen.

Konkret bedeutet das Unterstützung für Ihr Unternehmen bei:

  • Vermarktung von neuen Technologien und Innovationen
  • Warenlieferung in die EU
  • Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen
  • Entsendung von Arbeitnehmern für den Einsatz vor Ort
  • Umsatzsteuerrechtliche Abwicklung von Auslandsgeschäften
  • Erschließung neuer Märkte
  • Geschäftspartnersuche im Ausland
  • Fördermittelsuche für Ihre Auslandsprojekte oder Innovationsprozesse
  • Teilnahme an Messen oder Kooperationsveranstaltungen
  • Sicherstellung der Produktkonformität und Einhaltung regulatorischer Vorschriften (Normen, CE-Kennzeichnung, REACH usw.)
  • Schutz Ihres geistigen Eigentums.
  • Beratung zu öffentlichen Aufträgen
  • Beratungen zum europäischen Vergaberecht
  • Informationen über laufende Ausschreibungen 

Zugleich bieten wir Ihnen an, Ihre Stimme an die Europäische Kommission zu vermitteln:

  • Wir können Ihre Probleme im Binnenmarkt über die EU-Feedback Datenbank direkt der EU-Kommission melden.
  • Wir arbeiten mit anderen Europäischen Netzwerken wie SOLVIT und Beratungsdienst Ihr Europa, um Lösungen für Ihre Hindernisse im Binnenmarkt zu finden.
  • Wir informieren Sie regelmäßig über aktuelle Umfragen für Unternehmer und über öffentliche Konsultationen der EU-Kommission.

Damit können Sie und wir der EU Rückmeldung geben, welche bürokratischen Hindernisse in der Praxis auftreten und beseitigt werden müssen.

Partner für Sie:

Damit Sie für Ihr Unternehmen die maßgeschneiderte Beratung finden, stehen Ihnen dafür folgende Partner zur Verfügung:

  • CE-Kennzeichnung, Normen, Reach, Schutz ihres geistigen Eigentums: Bayern Innovativ
  • Öffentliche Ausschreibungen, europaweites Vergaberecht: Auftragsberatungszentrum
  • Vermarktung von neuen Technologien und Innovationen (Geschäftspartnersuche bei Technologietransfer): Bayern Innovativ, IHK München
  • Teilnahme an EU-geförderten Forschungsprojekten: BayFOR
  • Erschließung neuer Märkte im Ausland, Förderung von Auslandsprojekten, Geschäftspartnersuche, Abwicklung von Auslandsaufträgen: Warenlieferung, Dienstleistungserbringung, Mitarbeiterentsendung, Umsatzsteuerabwicklung
    • Für Handwerksbetriebe in Oberbayern: HWK München
    • Für Handwerksbetriebe in Niederbayern/Oberpfalz, Schwaben, Ober- Mittel- und Unterfranken: BHI
    • Für Industrie- und Handel: IHK München

Binnenmarkt – Public Procurement

Mit dem ABZ über öffentliche Aufträge zu neuen Geschäftspartnern in Europa

Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ) ist der erste Ansprechpartner bei öffentlichen Aufträgen in Bayern. Unser Expertenteam berät Sie zu EU-Rechtsvorschriften und -Richtlinien, die Sie beachten müssen, wenn Sie international tätig werden wollen.

Unsere Serviceleistung:

  • Öffentliche Aufträge
  • Auslandsgeschäft
  • EU-Regelungen

Das ABZ informiert und berät Unternehmen und öffentliche Auftraggeber rund um das deutsche und europäische öffentliche Auftragswesen im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Unternehmen werden bei der Erkundung des öffentlichen Marktes auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene sowie bei der Teilnahme an Ausschreibungen unterstützt. Öffentliche Auftraggeber finden Hilfe, vergaberechtskonform auszuschreiben und geeignete Bieter zu finden.

Bei der Teilnahme an Ausschreibungen im Ausland stoßen Unternehmen immer wieder auf Hürden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens. So werden etwa bestimmte Eignungsnachweise nicht anerkannt oder dem Unternehmen unbekannte landesspezifische Nachweise gefordert. Das ABZ unterstützt Firmen hierbei durch individuelle Beratungen oder die Bereitstellung weiterführender Informationen. Zudem ist das ABZ mit seinen bayerischen Partnern im EEN eng vernetzt. So erfolgt etwa bei Fragen zur Arbeitnehmerentsendung im Rahmen eines ausländischen Vergabeverfahrens eine enge Abstimmung mit den Ansprechpartnern bei den jeweiligen Wirtschaftskammern.

Seit mehreren Jahren führt das ABZ Schulungen für die Netzwerkpartner im EEN-Beratungsnetzwerk zu internationalen Ausschreibungsthemen durch. Mithilfe dieser Schulungen werden die Teilnehmer in die Lage versetzt, hilfreiche Tipps für die Teilnahmen an Ausschreibungen im Ausland an ihre Kunden weiterzugeben.

Key Facts:

  • Kostenlose Beratung von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern zu nationalen und europaweiten Liefer- und Dienstleistungsausschreibungen
  • Veranstaltungen, Seminare und Workshops zum Vergaberecht
  • Kostenfreier Eintrag für Unternehmen in die Bieterdatenbank und Benennungsservice für Auftraggeber
  • Beratung und Präqualifizierung im Rahmen des Amtlichen Verzeichnis
  • Monatlicher Newsletter „Auftragswesen Aktuell“

Ihre Ansprechpartner:

Auftragsberatungszentrum Bayern, ABZ-Team

CE-Kennzeichnung

Die Wirtschaftsakteure in der EU, unabhängig davon, ob Hersteller, Händler oder Importeur sind für die Konformität der Produkte mit den einschlägigen EU-Vorschriften für Produktsicherheit verantwortlich. Je nach Rolle in der Lieferkette bestehen unterschiedlich abgestufte Pflichten.  

Das spezialisierte Beratungsteam des EEN bietet Information und Unterstützung zur Umsetzung der Pflichten, die im Zuge der Anwendung von Produktsicherheitsvorschriften und Normen in der Europäischen Union bestehen. 

Insbesondere werden folgende Themengebiete abgedeckt: 

  •  Konformität mit den EU-Vorschriften für Produkte  

  • Anforderungen zur CE-Kennzeichnung nach EU-Richtlinien/-Verordnungen,  
    wie beispielsweise Maschinen-, Niederspannungs-, EMV-, Funkanlagen-, oder Spielzeugrichtlinie 

  • Technische Unterlagen, Betriebsanleitung, EU-Konformitätserklärung und Produktkennzeichnung  

Lesen Sie hier mehr dazu und lassen Sie sich bei Bedarf von unseren Experten des Enterprise Europe Network bei der Bayern Innovativ GmbH gern beraten.  

Merkblätter im CE-Bereich (bayern-innovativ.de) 

Ihre Ansprechpartner: Bayern Innovativ