Fokus auf... das Auftragsberatungszentrum ABZ

München - Was ist eigentlich das ABZ und was sind seine Aufgaben? Vier Fragen der Auwi-Portal-Redaktion und die Antworten von Anna Schlange-Schöningen, ABZ-Projektleiterin.

1. Was macht das ABZ?

Das Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. - kurz ABZ - ist der Ansprechpartner in Bayern für Fragen zu öffentlichen Aufträgen im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Wir informieren und beraten Unternehmen und Öffentliche Auftraggeber zum nationalen und europäischen Vergaberecht, und zwar kostenlos. Durch Veranstaltungen und Workshops helfen wir öffentlichen Auftraggebern bei der Durchführung von Vergabeverfahren, Firmen erhalten von uns wichtige Tipps für die erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen. Wir helfen Firmen bei der Suche nach passenden Ausschreibungsbekanntmachungen - durch unseren Ausschreibungsservice CATS Plus erhalten Unternehmen Zugang zu rund 1 Million Ausschreibungen pro Jahr in Deutschland, Europa und der Welt. Wir präqualifizieren Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich, damit für sie die Teilnahme an Ausschreibungen einfacher und kostengünstiger wird. Darüber hinaus können sich Firmen kostenfrei in eine Benennungsdatenbank eintragen lassen. Ganz neu ist das Interessentenverzeichnis für den Flughafen München, in das sich kleine und mittlere Firmen eintragen können, um von den Großaufträgen im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Satellitenterminals zu profitieren. Das ABZ ist auf nationaler Ebene Mitglied im Netzwerk der Auftragsberatungsstellen der Bundesländer und international im EU-Beratungsnetz "Enterprise Europe Network" tätig. Träger des ABZ sind alle bayerischen IHKs und Handwerkskammern. Darüber hinaus werden wir durch das Bayerische Wirtschaftsministerium institutionell gefördert.

2. Beschaffung, öffentliche Aufträge, Vergabe - klingt alles kompliziert. Was ist was und welches ist die Kernaufgabe des ABZ?

Wenn hoheitliche Stellen oder auch private Institutionen öffentliche Gelder, insbesondere Steuergelder, ausgeben, dürfen sie nicht einfach Aufträge im Markt vergeben, sondern müssen beim Einkauf bestimmte haushalts- und vergaberechtliche Vorschriften beachten. Derartige Beschaffungen, die unter dem Oberbegriff „Öffentliches Auftragswesen“ zusammengefasst werden, sollen unter Berücksichtigung wettbewerblicher Grundsätze wie Gleichheit, Freiheit und Transparenz des Wettbewerbs vergeben werden. Kernaufgabe des ABZ ist es, sowohl Firmen als auch öffentliche Auftraggeber schnell und unkompliziert bei Fragen zum öffentlichen Auftragswesen zu beraten. Das ABZ hat hier eine Art Schnittstellenfunktion, da es beide Seiten der Medaille sowohl aus Sicht eines Beschaffers als auch aus Sicht eines Bieters kennt. Mit unserem Beratungs- und Veranstaltungsangebot möchten wir Firmen die Teilnahme an Ausschreibungen erleichtern, indem wir ihnen Tipps geben, worauf es in Ausschreibungsprozessen besonders ankommt und welche Fehler es zu vermeiden gilt. Auftraggebern stehen wir bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen unterstützend zur Seite und helfen ihnen bei Fragen und Problemen während der Durchführung des Vergabeverfahrens.

3. VOL, Prisme, Cats: Auf der ABZ-Webseite begegnen einem schnell ein Haufen Abkürzungen. Wofür stehen diese und was ist was?

Die VOL ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen. Sie gliedert sich in zwei Abschnitte, von denen der erste Abschnitt das nationale Vergabeverfahren und der zweite Abschnitt die europaweiten Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich regelt. In ihr sind alle wesentlichen Bestimmungen für die Durchführung von Ausschreibungsverfahren enthalten. Allerdings sind die Regelungen der VOL nicht abschließend.
Anders als in anderen Ländern, in denen es nur ein Vergabegesetz gibt, findet sich in Deutschland eine Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen, die vergaberechtliche Regelungen enthalten. Neben der VOL sind dies insbesondere die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), die Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF), die Vergabeverordnung (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Für Sektorenauftraggeber gibt es eigene spezielle Regelungen in der Sektorenverordnung (SektVO). Das ABZ beteiligt sich regelmäßig an europäischen Projekten. In den vergangenen zwei Jahren war das ABZ Partner im EU-Projekt PRISME. PRISME steht für Procurement of Innovation from SMEs, zu deutsch öffentliche Beschaffung innovativer Produkte von KMU (Kleine und Mittlere Unternehmen). Im Rahmen dieses Projektes haben wir für Firmen kostenlose Intensivberatungen und Workshops zum europäischen Vergaberecht angeboten und öffentliche Auftraggeber zur Beschaffung innovativer Produkte beraten. Im Rahmen von sogenannten Einkäufertreffen wurden öffentliche Beschaffer und Firmen zusammengebracht, um sich sowohl über neue innovative Lösungen auf dem Markt als auch über den Ablauf von Beschaffungsprozessen auszutauschen.
CATS Plus ist unsere elektronische Ausschreibungsdatenbank mit rund 1 Million Ausschreibungsbekanntmachungen pro Jahr aus Deutschland und Europa sowie aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Das CATS in CATS Plus steht für Computer Aided Tender Service. Mit Hilfe von Suchprofilen können Firmen gezielt nach passenden Ausschreibungen suchen bzw. sich täglich per E-Mail über aktuelle Bekanntmachungen informieren lassen. Im Vergleich zu anderen Anbietern enthält unsere Ausschreibungsdatenbank auch nationale Ausschreibungen aus sieben europäischen Partnerländern wie bspw. aus Österreich und der Schweiz.

 

4. Wie hat sich das öffentliche Auftragswesen verändert in den letzten Jahren? Gibt es bestimmte "Trends"?

Seit Einsetzen der Finanzkrise haben sich viele Unternehmen auf die Möglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen als finanzstarke und sichere Einnahmequelle besonnen. In der Regel müssen sich Unternehmen, so sie denn den Zuschlag im Rahmen eines öffentlichen Beschaffungsverfahrens erhalten, über die spätere Begleichung ihrer Rechnung keine Sorgen machen. Allerdings sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme an Ausschreibungen nach wie vor hoch. Die EU-Kommission hat Ende letzten Jahres Vorschläge für die Reformierung der EU-Vergaberichtlinien unterbreitet, durch welche Ausschreibungsverfahren in Zukunft entbürokratisiert und damit für Firmen und Öffentliche Auftraggeber vereinfacht werden sollen. Ob dies gelingt, ist eher mit Skepsis zu sehen. Nicht zuletzt aufgrund unserer Mitgliedschaften im Netzwerk der Auftragsberatungsstellen sowie im Enterprise Europe Network, über die wir uns über aktuelle politische Entwicklungen im Vergaberecht austauschen, sind wir in der Lage, Firmen umfassend über aktuelle Entwicklungen im nationalen und europäischen Vergaberecht zu informieren und ihnen beratend bei Fragen zur Seite zu stehen. +++

 

Kontakt:

Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ)
Ansprechpartnerin: Anna Schlange-Schöningen
Orleansstraße 10-12, 81669 München
Tel.: 089/5116-3176, Fax: 089/5116-3663
Mail: info@abz-bayern.de, Web: www.abz-bayern.de

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