EEN-Beraterin erkämpft Nachweisänderung beim Schweizer Staatssekretariat

Nürnberg. - Ein mittelfränkischer Elektrotechnikbetrieb erhielt von seinem Kunden einen Auftrag in der Schweiz und kontaktierte deshalb Bayern Handwerk International (BHI), Mitglied des Enterprise Europe Networks, um sich über die Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung seines Berufes in der Schweiz zu informieren.

Ein mittelfränkischer Elektrotechnikbetrieb erhielt von seinem Kunden einen Auftrag in der Schweiz und kontaktierte deshalb Bayern Handwerk International (BHI), Mitglied des Enterprise Europe Networks, um sich über die Zugangsvoraussetzungen zur Ausübung seines Berufes in der Schweiz zu informieren. Im Zuge dieser Einzelberatung erreichte BHI deutschlandweit eine Erleichterung für Handwerksbetriebe in der Schweiz.

Hintergrund: Seit 01.09.2013 müssen Handwerker, die in der Schweiz Montagen ausführen, in einigen reglementierten Berufen - so auch in der Elektrotechnik - Meldepflichten und Nachprüfungen der eigenen Berufsqualifikation beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) nachkommen. Für einen Elektrotechnikbetrieb ist dies die Voraussetzung, um beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat die Installationsbewilligung beantragen zu können. Das Verfahren ist sowohl kosten- als auch zeitaufwändig. Als Nachweis bedarf es auch einer sogenannten „EU-Bescheinigung“, in der die Handwerkskammer bescheinigt, dass eine rechtmäßige Niederlassung zur qualifizierten Berufsausübung in Deutschland besteht.

Problem: Das Schweizer SBFI bestand zudem auch auf den Vermerk in der EU-Bescheinigung, dass zum Zeitpunkt der Meldung die Ausübung des jeweiligen Berufes nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt sei. Gerade dieser Vermerk in der EU-Bescheinigung gestaltet sich jedoch als schwierig, da in Deutschland die Gewerbeämter für die Untersagung der Gewerbeausübung zuständig sind und diesen Eintrag im Gewerbezentralregister vornehmen.

Lösung: Dank der Initiative der BHI wurde zusammen mit den Handwerkskammern für Mittelfranken und Schwaben in der „Trinationalen Arbeitsgruppe zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs“ mit dem SBFI vereinbart, dass deutschlandweit künftig ein an die EU-Bescheinigung angehängter aktueller Gewerbezentralregisterauszug als Nachweis akzeptiert wird.

Der mittelfränkische Betrieb konnte somit das Schweizer Anerkennungsverfahren erfolgreich durchlaufen, seinen Auftrag ohne Behinderungen in der Schweiz ausführen und sich seinen wichtigen Kunden sichern.