Bei der Einfuhr von Waren in die Volksrepublik China kommen grundsätzlich zwei verschiedene Zollsätze in Betracht: Zum einen ein ermäßigter Zollsatz für Waren, die ihren nichtpräferenziellen Ursprung in einem Land mit Meistbegünstigungsstatus haben und zum anderen ein allgemeiner Zollsatz für Waren, die ihren nichtpräferenziellen Ursprung in einem Land ohne Meistbegünstigungsstatus haben oder die unbekannten oder zweifelhaften Ursprungs sind.
Obwohl für die Einfuhr von Waren in die Volksrepublik China die Vorlage von Ursprungszeugnissen im Allgemeinen nicht erforderlich ist, zeigt sich in der Praxis, dass den Zollbehörden in China immer häufiger Ursprungszeugnisse vorgelegt werden müssen, um in den Genuss des ermäßigten Zollsatzes für die MFN-Staaten zu kommen. Ohne Vorlage eines Ursprungszeugnisses wird der höhere allgemeine Zollsatz angewendet.!
Die EU-Kommission hat in der Datenbank „Market Access Data Base“ u.a. auch die Zollsätze, die in der Volksrepublik China angewendet werden, zusammengestellt.Den entsprechenden Link finden Sie hier. (Hinweis: wenn Sie nach der Auswahl des Landes und des sechsstelligen HS-Codes auf MFN klicken, finden Sie die Länder, auf deren Ursprungswaren der reduzierte Zollsatz Anwendung findet. Unter GEN sind die Länder genannt, auf deren Ursprungswaren der allgemeine Zollsatz angewendet wird).
Wir empfehlen den Firmen, die Waren in die Volksrepublik China liefern, die möglichen Zollsätze zu prüfen und sich gegebenenfalls mit ihren Importeuren abzustimmen, ob ein Ursprungszeugnis zur Einfuhr der Waren zur Verfügung gestellt werden sollte.
(Quelle: IHK München)