Zum Hauptinhalt springen

Schweiz: Neue Pflichtangabe bei Zollanmeldungen

Ab dem 01.01.2016 muss die Einfuhrzollanmeldung (Schweizer Import) grundsätzlich die UID-‎Nummer von Importeur, Empfänger und Spediteur enthalten. Wenn diese Angaben fehlen, wird ‎die Sendung gesperrt. Deutsche Unternehmen sollten deshalb die UID von ihrem Schweizer-‎Kunden auf Rechnung oder Lieferschein drucken, um Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu ‎vermeiden. ‎

Die Ausfuhrzollanmeldung (Schweizer Export) muss die UID von Versender und Spediteuer ‎enthalten. ‎

Weitere Informationen zur Verwendung der UID in der Zollanmeldung stellt die Eidgenössische ‎Zollverwaltung (EZV) hier zum Download bereit.

Hintergrund: Jedes Unternehmen im weitesten Sinne, das in der Schweiz aktiv ist, erhält seit ‎Januar 2011 eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Damit sollen die vielen ‎verschiedenen Nummern, die in der Verwaltung verwendet werden (z.B. Handelsregister- oder ‎Mehrwertsteuer-Nummer), reduziert und durch einen einheitlichen Identifikator ersetzt werden. Der ‎Informationsaustausch zwischen den Verwaltungen, zwischen den Unternehmen und der ‎Verwaltung sowie zwischen den Unternehmen selbst soll so erleichtert werden. Da die ‎Nachführung der Daten zudem nur noch in einem einzigen Referenzregister erfolgt, wird der ‎administrative Aufwand erheblich reduziert.

(Quelle: Schweizer Bundesamt für Statistik)

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.