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Schweiz: Neue Pflichtangabe bei Zollanmeldungen

Ab dem 01.01.2016 muss die Einfuhrzollanmeldung (Schweizer Import) grundsätzlich die UID-‎Nummer von Importeur, Empfänger und Spediteur enthalten. Wenn diese Angaben fehlen, wird ‎die Sendung gesperrt. Deutsche Unternehmen sollten deshalb die UID von ihrem Schweizer-‎Kunden auf Rechnung oder Lieferschein drucken, um Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu ‎vermeiden. ‎

Die Ausfuhrzollanmeldung (Schweizer Export) muss die UID von Versender und Spediteuer ‎enthalten. ‎

Weitere Informationen zur Verwendung der UID in der Zollanmeldung stellt die Eidgenössische ‎Zollverwaltung (EZV) hier zum Download bereit.

Hintergrund: Jedes Unternehmen im weitesten Sinne, das in der Schweiz aktiv ist, erhält seit ‎Januar 2011 eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID). Damit sollen die vielen ‎verschiedenen Nummern, die in der Verwaltung verwendet werden (z.B. Handelsregister- oder ‎Mehrwertsteuer-Nummer), reduziert und durch einen einheitlichen Identifikator ersetzt werden. Der ‎Informationsaustausch zwischen den Verwaltungen, zwischen den Unternehmen und der ‎Verwaltung sowie zwischen den Unternehmen selbst soll so erleichtert werden. Da die ‎Nachführung der Daten zudem nur noch in einem einzigen Referenzregister erfolgt, wird der ‎administrative Aufwand erheblich reduziert.

(Quelle: Schweizer Bundesamt für Statistik)