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Griechenland: Fortführung des Abbaus bestehender Kapitalverkehrskontrollen

Neben Lockerungen bei den Obergrenzen für monatliche Barabhebungen, Auslandsüberweisungen und der Menge an mitführbarem Bargeld bei Auslandsreisen wurden zum 1. März alle noch ‎bestehenden Beschränkungen abgeschafft, die Kontoeröffnungen bei griechischen Banken ‎sowie das Hinzufügen zusätzlicher Kontoinhaber betroffen hatten.‎

Nun hat die griechische Regierung einen weiteren Teil der Beschränkungen zurückgenommen. Die ‎neuen Lockerungsmaßnahmen wurden durch das griechische Finanzministerium am 31. Mai in ‎einem Rechtsakt festgeschrieben. ‎

Obergrenze nach oben gesetzt

Dieser setzt zum 4. Juni die Obergrenze für Überweisungen, welche Unternehmen im Rahmen von ‎Importgeschäften ohne vorherige Einwilligung der griechischen Hausbank pro Tag ins Ausland ‎tätigen dürfen, erneut nach oben: Gegen Vorlage bestimmter Dokumente sind fortan 40.000 Euro ‎erlaubt.Ab dem 1. Juli sind dann zweimonatlich pro Bankkunde Auslandsüberweisungen von bis ‎zu 4.000 Euro möglich. Des Weiteren können Inhaber griechischer Bankkonten seit dem 4. Juni ‎nun bis zu 5.000 Euro im In- und Ausland abheben und Privatpersonen ist das Mitführen von bis ‎zu 3.000 Euro Bargeld pro Auslandsreise gestattet.‎

Hintergrund: Die Kapitalverkehrskontrollen wurden im Rahmen der Schuldenkrise Griechenlands ‎im Juni 2015 eingeführt. Ziel der Lockerungsmaßnahmen ist deren vollständige Beseitigung im ‎Laufe dieses Jahres.‎

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